Wir bieten nach dem BKrFQG die erforderliche Weiterbildung für alle Berufskraftfahrer (ob Kleintransporter ab 3,5 t der Klasse B, oder Lastkraftwagen bis 40 t der Klasse CE an.
Die Weiterbildung umfasst 5 Module, die in unseren Räumen an 4 Samstagen nach Absprache stattfindet.

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Wichtige Informationen für Berufskraftfahrer und Unternehmer
Das Berufskraftfahrer-Qulifikations-Gesetz bedeutet für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer eine grundlegende Veränderung für die Aus- und Weiterbildungen.
Das am 1.Oktober in Kraft getretene Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
(BKrFQG) betrifft Sie heute schon.
Konkret heißt das für Sie:
- Das alle Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D1/D1E/D/DE sind, künftig regelmäßig alle 5 Jahre an Weiterbildungen teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen müssen.
- Berufseinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 erwerben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation).
- Das alle LKW-Fahrer, die am 10.09.2009 bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E/C/CE sind, künftig regelmäßig alle 5 Jahre an Weiterbildungen teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen müssen.
- Berufseinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erwerben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation).
Mit dem Schulungsbeginn sollte nicht zu lange gewartet werden, da in Deutschland ca. 885.000 Berufskraftfahrer bis 2014 die vorgeschriebene Weiterbildung absolvieren müssen und die Kapazitäten begrenzt sind. Die Schulung ist innerhalb der Frist frei einteilbar, wer rechtzeitig anfängt, kann sich seine Termine und Orte noch aussuchen, da zum Ende der Frist (2014) sicherlich die Nachfrage an Weiterbildungsterminen steigen wird.
Bei Interesse senden wir Ihnen gerne ein Angebot für die mögliche Weiterbildung und eine Übersicht über die erforderlichen Module zu.